Allgemeine Geschäftsbedingungen Import Export Trader

Art. 1: Definitionen

Verkäufer: Import Export Trader BV

Käufer : Die Person, mit der Import Export Trader einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, sowie

die Person, der Import Export Trader ein Angebot gemacht hat.

Art. 2: Anwendbarkeit

2.1

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, unter ausdrücklichem Ausschluss und Ablehnung aller Einkaufsbedingungen, allgemeinen Geschäftsbedingungen und

oder anderen Bedingungen des Käufers, gelten für alle Angebote, alle Verträge, den Abschluss

Abschluss, den Inhalt und die Ausführung derselben, die von Import Export Trader an den Käufer gerichtet und/oder mit ihm abgeschlossen werden.

Käufer.

2.2

Abweichungen von diesen Bedingungen sind für Import Export Trader nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden

vereinbart wurden und Import Export Trader sie schriftlich bestätigt hat. Vereinbarte Abweichungen haben keine

vereinbarten Abweichungen haben keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und gelten nie für mehr als ein Geschäft, nämlich für das Geschäft, für das die schriftliche Abweichung vereinbart wurde.

Transaktion, für die die schriftliche Abweichung vereinbart wurde. Der Käufer kann aus dem Vertrag keine Rechte ableiten.

Der Käufer kann aus einer vereinbarten Abweichung keine Rechte für zukünftige Verträge ableiten.

2.3
Diese Bedingungen gelten auch für alle Verträge mit dem Abnehmer, bei deren Ausführung
Dritte beteiligt sein (sollten).

2.4
Import Export Trader ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.
Wenn die Annahme durch die Gegenpartei (auch in offensichtlich untergeordneten Punkten) von dem im Angebot enthaltenen Angebot abweicht, ist Import Export Trader
Import Export Trader nicht an das im Angebot enthaltene Angebot gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht gemäß der Annahme zustande.
Annahme zustande, es sei denn, Import Export Trader weist auf etwas anderes hin.

2.5
Der Abschluss von Verträgen durch Import Export Trader mit dem Käufer kann von einem Angebot von Import Export Trader abhängig gemacht werden.
3.5 Der Abschluss von Verträgen durch Import Export Trader mit dem Käufer kann von einer durch Import Export Trader vor Vertragsabschluss durchzuführenden Prüfung der Kreditwürdigkeit des Käufers abhängig gemacht werden.

Art. 3: Waren
3.1
Die im Angebot enthaltenen Waren werden vom Käufer zu Fuß gekauft. Der Käufer kauft die

Der Käufer kauft die Waren, wie sie im Angebot in Bezug auf Gewicht, Anzahl, Art, Zusammensetzung und Qualität angegeben sind.
Qualität. Der Käufer kauft auf sein eigenes Risiko. Angaben und Erklärungen über den Zustand der Ware sind
sind indikativ und binden Import Export Trader nicht.
3.2

Der Zustand der Waren wird von Import Export Trader im Angebot beschrieben und hat die folgenden
Beschreibungen:
Neu: neu
Gebraucht: A Grade: geprüft, funktionstüchtig und vollständig
B Grade: optisch vollständig / einigermaßen sauber, nicht vollständig getestet / Kratzer / Dellen
C Grade: nicht getestet, Zustand der Ware ist nicht bekannt, möglicherweise unvollständig.

3.3

Die Waren können vom Käufer besichtigt werden. Der Käufer kann einen Termin mit Import Export Trader vereinbaren, um die

Waren zu besichtigen.

3.4

Die Waren befinden sich im Zustand “AS-IS”, was bedeutet, dass die Waren in dem Zustand verkauft / gekauft werden

in dem Zustand verkauft/gekauft werden, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Angebots befinden oder wenn der Käufer die Ware zum Zeitpunkt der Besichtigung besichtigen möchte.

zum Zeitpunkt der Inspektion.

3.5

Import Export Trader ist nicht verantwortlich für die Vollständigkeit der Waren, das effiziente, ordnungsgemäße, sichere oder dauerhafte Funktionieren, die Nützlichkeit oder den wirtschaftlichen Nutzen oder die Einhaltung oder Nichteinhaltung von gesetzlichen Bestimmungen.

3.6

Nach Erhalt/Lieferung und Bezahlung können die Waren nicht zurückgegeben werden. Wenn die Waren nicht innerhalb dieser Zeit abgeholt werden, hat Import Export Trader das Recht, die Waren wegzuwerfen.

Art. 4: Preise

4.1

Die Preise in den Angeboten und Offerten von Import Export Trader sind exklusive Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben.

4.2

Die Angabe der Preise erfolgt immer auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

Preise. Erhöht sich einer der Selbstkostenfaktoren nach Abschluss des Vertrages und vor dessen vollständiger

Ausführung des Vertrages erhöht, ist Import Export Trader berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen. Wenn der Preis

Wenn der hier genannte Preis mehr als 10% beträgt, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag innerhalb von acht Tagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung durch Import Export Trader aufzulösen.

nach der Bekanntgabe der Preiserhöhung durch Import Export Trader.

Art. 5: Lieferfrist und Lieferung/Abnahme

5.1

Die Lieferfristen in den Angeboten von Import Export Trader sind Richtwerte und geben dem Käufer bei Überschreitung kein

Recht auf Auflösung oder Schadenersatz, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5.2

Die Lieferung erfolgt an die Geschäftsadresse von Import Export Trader, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

5.3

Wenn der Auftragnehmer/Käufer sich weigert, die von Import Export Trader angebotenen Waren unverzüglich anzunehmen

oder abzuholen, gehen alle daraus resultierenden Kosten (einschließlich Fracht- und Lagerkosten) zu Lasten und

Risiko des Käufers.

5.4

Import Export Trader ist berechtigt, die Waren in Teilen zu liefern. Import Export Trader ist berechtigt, die so gelieferten Waren separat in Rechnung zu stellen.

getrennt zu liefern.

5.5

Wenn eine von Import Export Trader angegebene oder mit dem Käufer vereinbarte Lieferfrist überschritten wird, ist

ist Import Export Trader erst dann in Verzug, wenn der Käufer Import Export Trader schriftlich in Verzug gesetzt hat und

Import Export Trader eine angemessene Frist gesetzt hat, um seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer noch zu erfüllen, und

die Erfüllung innerhalb dieser Frist nicht erreicht wird. 6.6

Wird die letztgenannte Frist überschritten, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen.

Der Käufer hat in diesem Fall kein Recht auf Schadenersatz und kein Recht, ob mit oder ohne gerichtliche

Export Trader BV, Arbeiten auf Kosten von Import Export Trader BV auszuführen oder ausführen zu lassen.

BV, es sei denn, die Überschreitung der letztgenannten Frist ist die Folge von

Es sei denn, die Überschreitung der letztgenannten Frist ist auf grobe Fahrlässigkeit des Vorstands von Import Export Trader und/oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen.

5.7

Wenn sich herausstellt, dass der Vertrag aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die höherer Gewalt ähnlich sind, nicht erfüllt werden kann

Umständen nicht erfüllt werden kann, ist Import Export Trader berechtigt, den Vertrag nach eigenem Ermessen als aufgelöst zu betrachten, ohne

Import Export Trader ist berechtigt, den Vertrag nach eigenem Ermessen als aufgelöst zu betrachten, ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein, und das Recht auf Zahlung im Verhältnis zu dem erfüllten Teil des Vertrags zu behalten.

Teil des Vertrages zu zahlen, oder zu verlangen, dass der Vertrag so angepasst wird, dass die Erfüllung noch möglich ist.

so dass die Erfüllung möglich wird.

Art. 6: Änderung und Annullierung

6.1

Eine Änderung oder Annullierung des Vertrages durch den Käufer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Import Export Trader BV.

Sollte Import Export Trader BV zustimmen, den Vertrag zu stornieren, ist er berechtigt, dem Käufer 20% des

vereinbarten Betrags in Rechnung zu stellen.

6.2

Wenn der Vertrag durch den Käufer geändert oder gekündigt wird, ist der Käufer verpflichtet, Import Export Trader BV für jeden daraus resultierenden finanziellen Schaden zu entschädigen.

7.2 Wenn der Vertrag durch den Käufer geändert oder aufgelöst wird, ist der Käufer verpflichtet, Import Export Trader BV jeden finanziellen Schaden, einschließlich Gewinnausfall, zu ersetzen.

Art. 7 : Eigentumsvorbehalt

7.1

Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn alle von Import Export Trader an den Käufer ausgestellten Rechnungen bezahlt worden sind.

Die auf den Käufer ausgestellten Rechnungen müssen bezahlt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Käufer die Waren für Import Export Trader BV zu verwahren.

7.2

Die Waren gehen ab dem Zeitpunkt der Lieferung oder, sofern die Waren nicht gekauft wurden, nach Ablauf der Widerrufsfrist auf das Risiko des Käufers über.

nicht gekauft wurden, nach Ablauf der Lieferfrist.

7.3

Import Export Trader BV behält sich das Eigentum an den Waren vor, die aufgrund des Vertrags an den Käufer geliefert wurden oder zu liefern sind, bis der Käufer seine Verpflichtungen erfüllt hat.

8.3 Import Export Trader behält sich das Eigentum an den im Rahmen des Vertrags an den Käufer gelieferten oder zu liefernden Waren vor, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Import Export Trader BV erfüllt hat.

sowie alle anderen Verpflichtungen gegenüber Import Export Trader, einschließlich möglicher

Forderungen von Import Export Trader gegenüber dem Käufer im Zusammenhang mit der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Käufers gegenüber Import Export Trader BV.

Verpflichtungen gegenüber Import Export Trader BV.

Import Export Trader ist berechtigt, wenn der Käufer seine Verpflichtungen gegenüber Import Export Trader

BV, alle an den Käufer gelieferten Waren zurückzunehmen. Der Käufer gestattet Import Export Trader BV oder seinem Beauftragten

Der Käufer gestattet Import Export Trader BV oder einem von ihm benannten Vertreter zu diesem Zweck das Betreten seines Betriebsgeländes, seiner Lager, Fabrikhallen, Baustelle usw.

Der Käufer ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, alle Kosten zu tragen. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung, Rückholung und Rückgabe von

Eigentumsvorbehaltsware gehen zu Lasten des Käufers.

7.4

Der Käufer verpflichtet sich, in Bezug auf die in Absatz 3 genannten Waren keine Verfügungshandlungen vorzunehmen,

zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten oder an Dritte zu übertragen, es sei denn, der

der Käufer zu diesem Zeitpunkt alle seine in Absatz 1 genannten Verpflichtungen erfüllt hat.

7.5

Wenn ein Dritter die dem Käufer gehörenden Waren belasten oder in Besitz nehmen will und diese Waren noch unter dem Eigentumsvorbehalt von

noch unter Eigentumsvorbehalt von Import Export Trader stehen, so verpflichtet sich der Käufer gegenüber Import Export Trader, den betreffenden Dritten über diesen Eigentumsvorbehalt zu informieren.

Der Käufer verpflichtet sich, diesen Dritten über diesen Eigentumsvorbehalt zu informieren.

7.6

Wenn der Käufer gegen die in diesem Artikel genannten Verpflichtungen verstößt, hat Import Export Trader das Recht, alle Waren zu beschlagnahmen

Waren, die er an den Käufer und/oder Dritte geliefert hat, zu entfernen und zurückzunehmen. Der Käufer ist verpflichtet

Import Export Trader zu diesem Zweck jede Mitwirkung zu gewähren, insbesondere indem er ihm oder von ihm benannten Personen

Zugang zu den von ihm genutzten Betriebs- oder sonstigen Räumlichkeiten gewährt. Der Käufer erteilt hiermit seine

Der Käufer erteilt hierzu seine Zustimmung und sorgt auch für das Einverständnis des vorgenannten Dritten.

Artikel 8: Zahlung

8.1

Die Zahlung der dem Käufer von Import Export Trader in Rechnung gestellten Beträge hat vor dem vereinbarten Lieferdatum auf das Konto von Import Export Trader zu erfolgen.

am vereinbarten Lieferdatum auf die von Import Export Trader angegebene Weise oder per Nachnahme bei Lieferung/Abholung der Waren.

Lieferung/Abholung der Ware, sofern nicht anders vereinbart.

Alle Zahlungsbedingungen sind als Fristen zu betrachten, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

anders vereinbart. Jedes Recht auf Verrechnung des Käufers, aus welchem Grund auch immer, ist

wird ausdrücklich ausgeschlossen. 8.2

Beanstandungen von Rechnungen, die Import Export Trader dem Käufer schickt, setzen dessen Zahlungsverpflichtung nicht aus.

8.3

Wenn der Käufer nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlt hat, werden alle offenen Rechnungen sofort fällig, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist.

sofort fällig und ohne Inverzugsetzung zahlbar. Dies ist auch der Fall, wenn eine Situation der

Zahlungsaufschub, Konkurs oder Konkursverwaltung vorliegt.

8.4

Wenn der Käufer nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zahlt, schuldet er die gesetzlichen Zinsen.

9.4 Wenn der Käufer nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zahlt, schuldet er die gesetzlichen (Handels-)Zinsen auf den ausstehenden Rechnungsbetrag ohne

vollen Monat.

8.5

Wenn der Käufer mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug ist, schuldet er außergerichtliche

9.5 Wenn der Käufer mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug ist, schuldet er außergerichtliche Inkassokosten im Sinne des Vorstehenden, unbeschadet der Rechte, die Import Export Trader ansonsten zustehen,

wie zum Beispiel auf Schadenersatz oder Erfüllung.

8.6

Die vom Käufer geleisteten Zahlungen werden jeweils zur Begleichung der fälligen Kosten, der Zinsen und anschließend zur Begleichung der fälligen Rechnungen verwendet.

9.6 Die vom Käufer geleisteten Zahlungen werden jeweils zur Begleichung der fälligen Kosten, Zinsen und dann zur Begleichung der fälligen Rechnungen, die am längsten offen sind, verwendet, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine andere Rechnung bezieht.

sich auf eine andere Rechnung bezieht.

8.7

Import Export Trader ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer alle seine fälligen Verpflichtungen erfüllt hat.

fälligen Verpflichtungen erfüllt hat.

Art. 9: Bürgschaft

9.1

Import Export Trader übernimmt keine Garantie für die von ihm gelieferten Waren.

9.2

Wenn für ein von Import Export Trader geliefertes Produkt eine Werksgarantie gilt, muss der Käufer dies direkt mit dem betreffenden Hersteller regeln.

Der Käufer muss dies direkt mit dem betreffenden Hersteller regeln, wobei die geltenden Regeln des betreffenden Herstellers gelten.

gelten. Ob die Werksgarantie gewährt wird oder nicht, bleibt dem betreffenden Hersteller vorbehalten.

betroffenen Hersteller.

Art. 10: Haftung

10.1

Import Export Trader haftet nicht für Schäden, die der Käufer (oder Dritte) erleidet oder erleiden wird, gleich welcher Art und/oder welchen Umfangs, in

Art und/oder Ausmaß, die mit der Ausführung des Vertrages zusammenhängen oder sich daraus ergeben,

einschließlich Schäden an Gütern, die Eigentum des Käufers oder Dritter sind, sowie indirekte Schäden, darunter zum Beispiel

Schäden, darunter zum Beispiel Handelsverluste, Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen und

Schäden aufgrund von Betriebsstagnation, es sei denn, es liegt Vorsatz oder entsprechende grobe Fahrlässigkeit seitens Import Export Trader BV vor.

Import Export Trader BV.

10.2

Import Export Trader haftet nur für Schäden, die der Käufer erleidet, soweit diese Schäden gedeckt sind

Versicherung von Import Export Trader BV.

10.3

Import Export Trader haftet gegenüber dem Käufer niemals für Schäden und/oder Kosten, gleich welcher Art und/oder in welchem Umfang, die

die in irgendeiner Weise mit Handlungen, Unterlassungen, Fehlern und/oder der Qualität der

Qualität der gelieferten Waren durch Dritte, die von Import Export Trader bei der Ausführung des Vertrags hinzugezogen wurden

es sei denn, dieser Schaden wurde teilweise durch Vorsatz oder gleichwertige grobe Fahrlässigkeit von Import Export Trader verursacht.

grobe Fahrlässigkeit der Import Export Trader BV.

10.4

Wenn und soweit Import Export Trader trotz der Bestimmungen in den vorstehenden Absätzen

des Käufers, in welcher Eigenschaft und/oder aus welchem Grund auch immer,

Die Haftung ist maximal auf den Rechnungsbetrag (ohne Umsatzsteuer) beschränkt, der dem Käufer für die Ware in Rechnung gestellt wurde

für die gelieferte Ware, bei der die Schadensursache liegt, mit einem Höchstbetrag von 1.000 €,-.

1.000,-.

Dies gilt eine Ausnahme bei Vorsatz oder gleicher grober Fahrlässigkeit

Import Export Trader BV. Eine Reihe miteinander verbundener Ansprüche/Ereignisse wird als ein Anspruch/Ereignis betrachtet.

Ereignis.

10.5

Sofern dem Käufer im Einzelfall noch keine Rechnung gestellt wurde, wird in dem oben genannten Text die

“Rechnungsbetrag” ist als vereinbarter Festpreis oder üblicher Satz zu verstehen, der dem Käufer für die gelieferte Ware in Rechnung gestellt würde.

für die gelieferten oder zu liefernden Waren in Rechnung gestellt würde, bei denen die Ursache der

Beschädigung lokalisiert ist.

Art. 11: Haftungsfreistellung

Der Käufer stellt Import Export Trader von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf Schäden beziehen, die im Zusammenhang mit der gelieferten/abgeschlossenen Ware stehen

Import Export Trader, es sei denn, es ist gesetzlich festgestellt worden, dass diese Ansprüche das Ergebnis von

Beanstandungen auf Vorsatz oder gleichgestellter grober Fahrlässigkeit von Import Export Trader beruhen und der Käufer darüber hinaus nachweist, dass

Darüber hinaus weist der Käufer nach, dass ihm in keiner Weise ein Vorwurf gemacht werden kann.

Art. 12: Höhere Gewalt

12.1

Unter höherer Gewalt versteht man einen Mangel, der nicht dem Import-Export-Händler zuzurechnen ist.

Dazu gehört in jedem Fall ein Mangel als Folge von: a. Stagnation in der Belieferung durch den/die Lieferant(en) von Import Export Trader.

Lieferant(en) von Import Export Trader BV; b. schwerwiegende Betriebsunterbrechungen bei Import Export Trader BV; c. Stagnation des Verkehrs; d.

Staatliche Maßnahmen, einschließlich Import- und Exportverbote sowie Import- und Exportbeschränkungen.

12.2

Im Falle dauerhafter höherer Gewalt ist Import Export Trader berechtigt, den Vertrag mit dem Käufer außergerichtlich aufzulösen

durch schriftliche Erklärung ohne gerichtliche Intervention. Import Export Trader wird nicht

haftet gegenüber dem Käufer für alle Schäden, die der Käufer erleidet, gleich welcher Art und in welchem Umfang.

was auch immer.

12.3

ganz oder teilweise, wobei der Käufer im Falle der Aussetzung und/oder der vollständigen oder teilweisen Auflösung

bei teilweiser Auflösung hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dauert das Hindernis länger als ein

kann der Käufer die (teilweise) Auflösung des Vertrags verlangen, ohne dass der Käufer dazu berechtigt ist,

auf Schadenersatz, unbeschadet der (Zahlungs-)Verpflichtungen des Käufers in Bezug auf die bereits von Import Export Traders ausgeführten Arbeiten.

Teil des Vertrages, der bereits von Import Export Trader erfüllt wurde.

12.4

Wenn Import Export Trader seine Verpflichtungen zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder

seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist Import Export Trader berechtigt, den bereits erfüllten Teil des Vertrages zu erfüllen,

bzw. der zu erfüllende Teil des Vertrages, der gesondert in Rechnung zu stellen ist.

Art. 13: Auflösung, Schadenersatz und Erlöschen

13.1

Wenn der Käufer einer oder mehreren seiner Verpflichtungen (einschließlich Zahlungsverpflichtungen) gegenüber Import Export Merchant nicht nachkommt,

nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt wird, ist Import Export Trader – unbeschadet aller anderen Rechte, die Import Export Trader BV zustehen – berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer zu erfüllen.

die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Käufer auszusetzen, bis der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber Import Export Trader BV vollständig nachgekommen ist.

seinen Verpflichtungen gegenüber Import Export Merchant noch nicht vollständig nachgekommen ist.

13.2

Import Export Trader BV hat neben allen anderen Rechten, die ihr zustehen, das Recht, den mit dem Käufer geschlossenen Vertrag ohne (weitere) Benachrichtigung aufzulösen.

mit dem Käufer geschlossenen Vertrag, ohne (weitere) vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention, durch eine schriftliche

schriftliche außergerichtliche Erklärung, ganz oder teilweise, unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz

Schadenersatz für Kosten, Schadenersatz und Zinsen, wenn:

a. es sich um dauerhafte höhere Gewalt im Sinne von Artikel 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt;

b. der Käufer eine der Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt;

c. der Käufer ein Moratorium beantragt oder ein (vorläufiges) Moratorium gewährt bekommt; d. der Käufer eine der Verpflichtungen nicht erfüllt

gewährt;

d. der Konkurs des Käufers beantragt wird oder der Käufer selbst Konkurs anmeldet

e. der Käufer seinen Gläubigern einen (privaten) Vergleich anbietet oder (zu diesem Zweck) eine Versammlung einberuft

Gläubiger oder wenn in Bezug auf den Käufer ein Antrag nach dem niederländischen

das Gesetz über die Umschuldung (natürliche Personen);

f. gegen den Käufer eine vorgerichtliche Pfändung oder Pfändung in Zwangsvollstreckung erhoben wird;

g. der Käufer eine juristische Person ist und die juristische Person aufgelöst oder liquidiert wird und/oder die Geschäftstätigkeit des Käufers tatsächlich ausgeübt wird.

die Geschäftstätigkeit des Käufers tatsächlich eingestellt oder an einen Ort außerhalb der Niederlande verlagert wird

oder, wenn der Käufer eine natürliche Person ist, stirbt der Käufer oder ist nicht mehr in der Lage, sein Unternehmen zu führen

nicht mehr in der Lage ist, seine Geschäfte zu führen;

h. sonstige Umstände eintreten, die die Rückgriffsmöglichkeiten von Import Export Trader gefährden.

von Import Export Trader.

All dies

-gilt, ohne dass Import Export Trader zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist.

-In diesem Fall ist Import Export Trader berechtigt, alle von ihm gelieferten Waren zu entfernen und zurückzunehmen.

zurücknehmen.

– Der Käufer ist verpflichtet, Import Export Trader zu diesem Zweck jede Mitwirkung zu gewähren, insbesondere indem er dem Import Export Trader oder von ihm benannten Personen Zutritt zum Unternehmen oder zu den Räumlichkeiten gewährt.

von ihr beauftragte Personen Zutritt zum Unternehmen oder zu anderen von ihr genutzten Räumlichkeiten.

von ihm. Der Käufer erteilt hiermit im Voraus die Erlaubnis.

– Die Kosten der Rücknahme, Lagerung und Veräußerung dieser Waren trägt der Käufer.

Import Export Trader ist berechtigt, die Ware entweder in seinem Gewahrsam zu behalten, bis der Käufer seine Verpflichtungen erfüllt hat, einschließlich

einschließlich Zinsen, Kosten und Schadenersatz oder die Waren an Dritte zu verkaufen,

Dritte, wobei in diesem Fall der Reinerlös von dem vom Käufer geschuldeten Gesamtbetrag abgezogen wird.

es ist an der Zeit.

– Im Falle der Auflösung des Vertrages hat der Import-Export-Händler Anspruch auf Schadenersatz durch

des ihm entstandenen Vermögensschadens, es sei denn, die Auflösung ist die Folge eines Verzugs oder

höhere Gewalt seitens Import Export Trader BV.

Import Export Trader kommt nur dann in Verzug, wenn er eine schriftliche Inverzugsetzung des Käufers erhalten hat, in der er

in dem ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtungen eingeräumt wird und

und sie erfüllt sie nicht innerhalb dieser Frist.

– Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen verjähren die Ansprüche des Käufers

Jahre nachdem sie entstanden sind.

Art. 14: Ausfuhr / Einfuhr

Bestimmte Produkte, die von Import Trader verkauft werden, und die damit verbundene Technologie unterliegen den

Exportkontrollgesetze der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und/oder anderer Länder, mit Ausnahme der

von Boykottgesetzen (“Exportgesetze”). Der Kunde ist verpflichtet, diese Exportgesetze einzuhalten und alle erforderlichen

Lizenz oder Titel zur Übertragung, Ausfuhr, Wiederausfuhr oder Einfuhr der Produkte und

verwandte Technologie. Der Kunde darf nicht exportieren oder

Wiederausfuhr in Länder oder Einrichtungen, in denen eine solche Ausfuhr oder Wiederausfuhr verboten ist,

Länder oder Einrichtungen, die einem Abkommen der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union oder anderer

sanktioniert oder mit einem Embargo belegt werden. Der Kunde darf die Produkte und die damit verbundenen

Technologie in Bezug auf chemische, biologische oder nukleare Waffen,

Flugkörpersysteme (einschließlich ballistischer Flugkörpersysteme, Trägerraketen und Höhenforschungsraketen) oder

unbemannte Luftfahrzeuge, die in der Lage sind, dasselbe zu tun, oder für die Entwicklung

Massenvernichtungswaffen.

Art. 15: Anwendbares Recht/zuständiges Gericht

15.1

Über alle Rechtsbeziehungen zwischen Import Export Trader und Käufer, einschließlich Angeboten, Kostenvoranschlägen und Vereinbarungen

und Verträge unterliegen niederländischem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über

Internationale Kaufverträge über bewegliche Sachen, die in Wien abgeschlossen wurden, finden keine Anwendung.

anwendbar.

15.2

Unbeschadet der gesetzlichen Vorschriften über die Zuständigkeit des Zivilgerichts ist jede Streitigkeit zwischen

zwischen den Parteien wird im Falle der Zuständigkeit des Gerichts durch das

Bezirksgericht von Nordbrabant. Import Export Trader bleibt jedoch berechtigt, die Gegenpartei vorzuladen

die andere Partei vor das nach dem Gesetz oder dem anwendbaren Vertrag zuständige Gericht zu laden oder die Streitigkeit

Schlichtung.

8. Widerrufsrecht für Privatpersonen

8.1 Beim Kauf eines Produkts hat der Kunde die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt des betreffenden Produkts aufzulösen. Wenn der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, reicht es daher aus, dass er das betreffende Produkt rechtzeitig, d.h. innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, an Import Export Trader B.V. zurücksendet.

8.2 Während der Dauer des Widerrufsrechts gemäß Artikel 8.1 wird der Kunde das Produkt und seine Verpackung sorgfältig behandeln. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, muss er das Produkt, sämtliches Zubehör und Teile davon vollständig und unbeschädigt, wie neu in der Originalverpackung und unbeschädigt an Import Export Trader B.V. Computers zurücksenden, gemäß den Anweisungen von Import Export Trader B.V. Computers, wie auf dem Rücksendeformular angegeben. Nach Erhalt prüft Import Export Trader B.V. Computers, ob der Kunde Anspruch auf einen Geschenkgutschein hat. Neue Produkte müssen ungeöffnet/unbenutzt zurückgegeben werden. Gebrauchte Produkte müssen in ihrem aktuellen Zustand zurückgegeben werden. Natürlich unbenutzt und unbeschädigt. Für neue Produkte, die sich vom Neuzustand unterscheiden, sind wir gezwungen, 30% zu berechnen. Gebrauchte Produkte, die innerhalb von 7 Tagen zurückgegeben werden, berechnen 10 %. Nach 7 Tagen bis 14 Tagen berechnen wir 20 %. Der berechnete Betrag wird für die Deinstallation und Neuinstallation der Software + Verwaltungskosten verwendet. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers. Speziell angepasste PCs und/oder Laptops können nicht zurückgenommen werden und haben keinen Anspruch auf eine Bedenkzeit. Man hat jedoch das Recht, uns das Produkt anzubieten.

8.3 Von diesem Widerrufsrecht ausgeschlossen sind (i) Audio- und Videoaufzeichnungen, Softwareprodukte und ähnliche Produkte, deren Versiegelung aufgebrochen wurde, (ii) geöffnete Verbrauchsmaterialien wie Kartuschen, Toner und Reinigungsflüssigkeiten und (iii) Hygieneprodukte.

8.4 Wenn der Kunde das Widerrufsrecht gemäß Artikel 8.1 rechtzeitig ausgeübt und auch die Bestimmungen von Artikel 8.2 eingehalten hat und es sich nicht um ein Produkt im Sinne von Artikel 8.3 handelt, wird Import Export Trader B.V. Computers die Rückzahlung des vom Kunden an Import Export Trader B.V. Computers gezahlten Betrags innerhalb von dreißig (30) Tagen sicherstellen.

8.5 Die Kosten für die Rücksendung des Produkts trägt der Kunde.

Unsere Firmendaten lauten:
Import Export Trader BV
De Greefstraat 15
5622 GJ Eindhoven

Handelskammer : 78566991

Nummer des Betriebs: 00003969405